Gemäß internationalen Normen beträgt die Spannung für unter Wasser eingesetzte elektrische Geräte weniger als 36 V. Dies soll sicherstellen, dass bei der Verwendung unter Wasser keine Gefahr für Menschen besteht. Daher kann die Verwendung eines Niederspannungsdesigns das Risiko eines Stromschlags wirksam reduzieren und die Sicherheit der Poolbenutzer gewährleisten.
Bei Produkten für die Unterwasserbeleuchtung von Schwimmbecken liegt die Standardspannung unter 36 V (36 V ist die Sicherheitsspannung für den menschlichen Körper). Die Hauptstromversorgung beträgt jedoch 12 V/24 V. Um den Strombezug zu erleichtern, beträgt die Spannung der meisten Schwimmbeckenbeleuchtungen 12 V oder 24 V. Daher ist eine Spannung von 12 V/24 V für den menschlichen Körper ungefährlich und die Stromversorgung von 12 V/24 V für Schwimmbeckenbeleuchtungen praktischer. Viele Familien verfügen bereits über eine solche Stromversorgung, was die Wartung und Reparatur des Schwimmbeckens erleichtert.
Zweitens ist die Niederspannungsversorgung im Vergleich zur Hochspannungsversorgung sicherer. Im Vergleich zu Hochspannungssystemen weisen Niederspannungssysteme bei der 12-V-/24-V-Stromversorgung weniger Leistungsverluste bei der Übertragung auf, sodass Strom effizienter genutzt und der Energieverbrauch gesenkt werden kann.
Aus Sicherheitsgründen sowie aus verschiedenen Gründen wie der bequemen Strombeschaffung und dem Energieverbrauch werden Poolleuchten in der Regel mit Niederspannung (12 V/24 V) betrieben. Dieses Design gewährleistet nicht nur die Sicherheit der Poolbenutzer, sondern erleichtert auch die Wartung und Reparatur des Pools.
Wir sind ein professioneller Hersteller von Poolbeleuchtung, Unterwasserbeleuchtung und Springbrunnenbeleuchtung und bieten unseren Kunden gleichzeitig professionelle Produktlösungen, aber auch bequeme Beschaffungsdienste aus einer Hand. Neben der Beleuchtung können Sie bei uns auch passende Produkte wie Steuerungen, Netzteile, wasserdichte Anschlüsse, Nischen für Poolbeleuchtung usw. erwerben. Senden Sie uns gerne eine Anfrage!
Beitragszeit: 06.06.2024