Wie wir alle wissen, liegt der Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichtspektrums bei 380 nm bis 760 nm. Dies entspricht den sieben Lichtfarben, die das menschliche Auge wahrnehmen kann: Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau und Violett. Allerdings sind alle sieben Lichtfarben monochromatisch.
Beispielsweise beträgt die Spitzenwellenlänge des von einer LED emittierten roten Lichts 565 nm. Im Spektrum des sichtbaren Lichts gibt es kein weißes Licht, da weißes Licht kein monochromatisches Licht ist, sondern ein zusammengesetztes Licht aus einer Vielzahl monochromatischer Lichter, genau wie Sonnenlicht weißes Licht ist, das aus sieben monochromatischen Lichtern besteht, während weißes Licht im Farbfernsehen ebenfalls aus den drei Grundfarben Rot, Grün und Blau besteht.
Man kann erkennen, dass die spektralen Eigenschaften einer LED den gesamten sichtbaren Spektralbereich abdecken müssen, damit sie weißes Licht aussendet. Unter den gegebenen technischen Bedingungen ist es jedoch unmöglich, solche LEDs herzustellen. Laut Forschungen zum sichtbaren Licht benötigt das für das menschliche Auge sichtbare weiße Licht mindestens eine Mischung aus zwei Lichtarten, nämlich Licht mit zwei Wellenlängen (blaues Licht + gelbes Licht) oder Licht mit drei Wellenlängen (blaues Licht + grünes Licht + rotes Licht). Das weiße Licht der beiden oben genannten Arten benötigt blaues Licht. Deshalb ist die Aufnahme von blauem Licht zur Schlüsseltechnologie für die Herstellung von weißem Licht geworden. Das heißt, die „Blaulichttechnologie“ wird von den großen LED-Herstellern verfolgt. Weltweit beherrschen nur wenige Hersteller die „Blaulichttechnologie“. Daher ist die Förderung und Anwendung weißer LEDs, insbesondere die Förderung von weißen LEDs mit hoher Helligkeit, in China noch in der Entwicklung.
Veröffentlichungszeit: 29. Januar 2024